Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern

MIT Wiesbaden begrüßt Erleichterungen beim Datenschutz
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) in Wiesbaden begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung. „Unternehmen müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benen-nen. Das ist eine große Erleichterung für unseren Mittelstand in Wiesbaden“, sagt Dr. Reinhard Völker, Kreisvorsitzender der MIT Wiesbaden.


Die CDU haben durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundver-ordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauf-tragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Unter-nehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Personen. Dr. Völker: „Es war nicht einzusehen, dass beispielsweise eine mittelgroße Bäckerei, bei dem ein Dutzend Mitarbeiter Kundendaten eingibt, einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren mussten. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde zum Glück ab.“


Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit rund 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutsch-land. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.

 




trollbuhne





Webdesign by Webgau.de | Support by Forum | XHTML & CSS Valide

Diese Webseite arbeitet mit Cookies. Wenn Sie mehr ehrfahren möchten, lesen Sie bitte unsere Informationen zum Datenschutz.

Ich akzeptiere Cookies dieser Webseite.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk