Maßnahmen gegen Coronavirus SARS-CoV-2

Auf ihrer Pressekonferenz am Freitag, 13. März, berichteten Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz über die aktuelle Situation in der Stadt sowie über bereits ergriffene und unmittelbar bevorstehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Thema Coronavirus.

 

„Die aktuelle Entwicklung macht es notwendig, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger weitgehende Regelungen zur Eindämmung des Virus trifft, die zum Teil erheblich in das gewohnte Leben eingreifen“, machten Mende und Franz klar. So habe die Stadt mit sofortiger Wirkung mehrere Allgemeinverfügungen erlassen.

 

Eine Allgemeinverfügung verbietet Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern, eine andere regelt die Anordnung von Quarantänen für Personen, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Eine dritte Allgemeinverfügung werde im Verlauf des Tages ergehen, die Regelungen für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Personen enthalten werde.

 

Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern
- Häusliche Quarantäne für alle infizierten Personen und für Rückkehrer aus Risikogebieten (letzte 14 Tage)
- Betretungsverbot für den genannten Personenkreis in Betreuungs-, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen (außer bei eigener Behandlungsbedürftigkeit)
-Nutzungsverbot von öffentlichen Verkehrsmitteln für den genannten Personenkreis
- Meldepflichten beim städtischen Gesundheitsamt

 

Neben den Allgemeinverfügungen stehe auch der Erlass weiterer Verwaltungsakte bevor, die beispielsweise den Betrieb einer Diskothek beträfen, kündigte Franz an.

 

„Wir ergreifen umfangreiche Maßnahmen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen“, so Mende und Franz. Sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister machten deutlich, dass die Regelungen vor allem der Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten in medizinischen und in Pflegebereichen dienten. Die Ausbreitung müsse verlangsamt werden, damit insbesondere die klinischen Versorgungsstrukturen nicht überfordert würden.

 

Kritik äußerten Mende und Franz an der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV-H): „Es ist uns völlig unverständlich, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bislang nicht in der Lage war, ein Abstrich-Zentrum für die Durchführung der Corona-Tests in der Landeshauptstadt Wiesbaden zu etablieren.“ Bislang führten nur wenige niedergelassene Arztpraxen in Wiesbaden den Tests durch. Die KV verweise auf ein Testcenter in Hofheim, das werktags in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet habe. Mende und Franz halten das für absolut unzureichend und haben sich in einem Schreiben an den Vorstand der KV-H und den Hessischen Sozialminister Kai Klose gewandt.

 

„Es ist für uns nicht akzeptabel, dass es in der Landeshauptstadt Wiesbaden keine zentrale Anlaufstelle für Testungen für die Bürgerinnen und Bürger gibt. Wir halten eine zentrale Anlaufstelle für zwingend erforderlich, damit die Zentralen Notaufnahmen der drei Wiesbadener Akutkrankenhäuser nicht mit Patientinnen und Patienten überlastet werden, die ambulant versorgt werden können“, so Mende und Franz. Laut Mende und Franz sehen das die Ärztlichen Direktoren der Wiesbadener Akutkrankenhäuser ebenso. Das Schreiben an die KV-H erhalte auch Sozialminister Kai Klose mit der Bitte in geeigneter Weise auf die KV einzuwirken.

 

Mende und Franz appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, die Krankenhäuser nur im Notfall aufzusuchen und sich in allen anderen Fällen zunächst an ihre Hausärzte zu wenden. Im Falle eines Corona-Verdachts solle dies zunächst telefonisch geschehen. „Wie wir die bevorstehende Herausforderung bewältigen, wird vor allem auch davon abhängen, ob es uns gelingt, die Ausbreitung des Virus zu verzögern, damit die klinische Infrastruktur nicht überfordert wird. Das wird nur gelingen, wenn auch jede und jeder Einzelne seinen Beitrag leistet und dazu gehört auch, nicht vorschnell die Krankenhäuser aufzusuchen“, so Mende und Franz.

 

„Wir bitten insbesondere auch die niedergelassene Ärzteschaft, sich in die Bewältigung der gesundheitlichen Herausforderung einzubringen. Wir können auf die Kompetenz und die Leistungsfähigkeit unserer ambulanten Strukturen in dieser Situation nicht verzichten“, sagten Mende und Franz.

 

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar.

 

„Die Stadt leiste das Mögliche für die Information der Bevölkerung. So habe man nicht nur aktuelle Informationen im Internet bereitgestellt, sondern auch ein Infotelefon eingerichtet. Wir bitten aber schon jetzt um Verständnis, wenn die Leitungen zeitweise überlastet sein sollten oder konkrete Fragen im Einzelfall nicht beantwortet werden könnten“, sagten Mende und Franz.

 

Abschließend baten beide die Bevölkerung um Verständnis für die behördlichen Maßnahmen.

 

Über die aktuellen Fallzahlen für Wiesbaden informierte die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Kaschlin Butt. Aktuell, Stand 13. März, gibt es folgende Fallzahlen.

- 7 positiv getestete COVID-19 Fälle mit 180 Kontaktpersonen, die in der Quarantäne engmaschig betreut werden (Testergebnisse bislang negativ),
- 172 Verdachtsfälle mit Reiseanamnese im Hochrisikogebiet, die in der Wiedervorlage sind (Warten auf das Testergebnis),
- 250 laufende Verdachtsfälle, die Kontakt zu einem Indexfall hatten und zu Hause bleiben

 

Hintergrund Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 35 Begriff des Verwaltungsaktes:

„Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.“




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