Politik

Hessische Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus

Bouffier/Klose: „Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

• Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind ab morgen untersagt.

• Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.

• Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag, 12 Uhr, in Hessen geschlossen. Speiseabgaben und Lieferdienste bleiben unberührt.

• Alle Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des RKI zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.

• Zur Notfallkinderbetreuung: Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.

• Operationen und Behandlungen, für die keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, werden ausgesetzt. Entsprechende Patienten, die aufgenommen wurden, deren Behandlung aber noch nicht begonnen hat, sind zu entlassen. Neben Krankenhäusern betrifft dies ab sofort auch Praxiskliniken und Privatkrankenanstalten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil notwendige Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinische Verbrauchsgüter fehlen.

Mit den zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Hessische Landesregierung, die Ansteckungsgefahr durch persönliche Kontakte von Personen weiter zu verringern. „Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung. Die Maßnahmen bedeuten weitere Einschnitte für unsere Freiheitsrechte. Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, vernünftig zu sein, sich an die Vorgaben zu halten und persönliche Kontakte deutlich zu reduzieren“, erklärten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.

Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, können weiterhin stattfinden. Dabei müssen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Ausnahmen von der Regelung sind zudem für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich.

„Europa, Deutschland und auch Hessen befinden sich momentan im Epizentrum der Pandemie. Alles, was wir tun, dienst dem Zweck, der weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Diese Schritte zu gehen, ist für uns nicht leicht.

Sie sind jedoch notwendig“, so der Regierungschef und der Gesundheitsminister. Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht.

 

 

 

Gewerkschaft NGG verlangt höheres Kurzarbeitergeld in der Branche

Corona-Schutzschirm für Beschäftigte im Wiesbadener Gastgewerbe gefordert


Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft die 620 Betriebe im Wiesbadener Gastgewerbe besonders hart und damit auch die rund 7.000 Arbeitnehmer der Branche. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin – und fordert einen Corona-Schutzschirm.


„Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben. Zwar bekommen sie Kurzarbeitergeld. Das liegt aber nur bei 60 Prozent des ohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, sagt Peter-Martin Cox von der NGG-Region Rhein-Main. Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringen. Ziel müsse sein, die Einbußen für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Im Fokus stünden dabei auch Lebensmittelbetriebe: Hier setzt sich die NGG dafür ein, zusammen mit den Arbeitgebern zu betrieblichen Lösungen zu kommen.


Das neue Kurzarbeitergeld wurde in der vergangenen Woche im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu. „Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Cox.


Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona

 

 

Hessische Landesregierung fasst zusätzliche Beschlüsse im Kampf gegen das Corona-Virus

Wiesbaden. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich heute auf gemeinsame Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus vereinbart. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, hat sich Hessen dieser Vereinbarung angeschlossen und weitere Maßnahmen beschlossen. „Die Verbreitung des Corona-Virus werden wir nur stoppen können, wenn wir uns selbst disziplinieren und soziale Kontakte stark reduzieren. Sicherlich fällt das dieser Tage, während der ersten Sonnenstrahlen des Jahres, sehr schwer. Wir müssen uns aber fortwährend ins Gedächtnis rufen, dass wir Menschen gefährden, wenn wir fahrlässig handeln“, sagten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose im Anschluss an die Kabinettsitzung.

 

Die gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern sehen u.a. folgende Maßnahmen vor:

Um die Versorgung der Bevölkerung trotz Ausbreitung des Corona-Virus und notwendiger weitreichender Maßnahmen sicherzustellen, bleiben insbesondere Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Banken geöffnet. Vielmehr werden für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Auch der Großhandel bleibt weiterhin geöffnet. Die Auslieferung von Waren und Essen wird weiterhin ermöglicht.

 

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Für den Publikumsverkehr geschlossen werden unterschiedliche Bereiche, in denen üblicherweise viele Menschen auf teils engem Raum zusammentreffen, wie bspw. Kneipen, Museen und Schwimmbäder. Auch Gottesdienste werden nicht mehr stattfinden.

In Restaurants müssen die Abstände zwischen den Tischen ausreichend groß sein. Die Öffnungszeiten werden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungen in Hotels aus touristischen Gründen werden untersagt.

Die vollständigen Leitlinien sind auf www.hessen.de abrufbar. Die Regelungen treten in Hessen mit Wirkung ab Mittwoch in Kraft.

 

Verbot medizinisch nicht dringlicher Operationen

Bei einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen. Besonders kritisch ist derzeit die Versorgungssituation mit persönlicher Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinischen Verbrauchsgütern. In dieser Situation ist es nicht länger vertretbar, diese Materialien für Eingriffe zu verwenden, für die derzeit keine medizinische Dringlichkeit besteht. Daher werden diese elektiven Eingriffe ab Mittwoch untersagt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil das notwendige Material fehlt. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden.

 

Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Krisen-Folgen

Um auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern zu können, wird die Landesregierung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen. Dazu wird dem Landtag ein Nachtragshaushalt zugeleitet, mit dem Ziel einer raschen Finanzhilfe für die hessische Wirtschaft. Ob die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse genutzt wird, wird nun geprüft.

 

Kabinettausschuss zur Corona-Krise eingerichtet

Zur politischen Koordinierung der Corona-Krise wird ein Kabinettausschuss unter Leitung des Ministerpräsidenten eingerichtet. Der Krisenstab der Landesregierung arbeitet dem Kabinettausschuss zu. Die politischen Entscheidungsstränge werden damit verschlankt und verzahnt, um der Lage angemessen reagieren zu können.

 

Zentrale E-Mail-Adresse für Bürgerfragen

Bürgerinnen und Bürger können sich an die Hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. wenden.

 

Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose: „Die Maßnahmen, die wir heute auf den Weg gebracht haben, werden unmittelbar wirken. Aber sie werden sich bei den nachgewiesenen Infektionen aufgrund der Inkubationszeit statistisch frühestens in einer Woche niederschlagen. Die Aussagen des Robert-Koch-Instituts, wonach die Chancen gutstehen, dass sich die Verbreitung des Virus in nächster Zeit verlangsamen dürfte, stimmen uns aber optimistisch, dass wir die richtigen Antworten gefunden haben“, erklärte der Hessische Ministerpräsident.

 

   

DGB Hessen-Thüringen: Elterngelt muss es jetzt für alle betroffenen Eltern geben

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen mit einer Reihe von Maßnahmen, wie zum Beispiel dem erweiterten Kurzarbeitergeld, auf die Herausforderungen durch die Ausbreitung des Corona-Virus reagieren“, so Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen. „Die Schul- und Kitaschließungen in Hessen und Thüringen sind ein wichtiger Beitrag um die Infektionskette zu unterbrechen. Allerdings stellt dies Eltern insbesondere kleiner Kinder vor enorme Herausforderungen. Auch ihnen muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. Daher fordern wir, das Elterngeld für alle Väter und Mütter zu öffnen.“

 

Die Landesregierungen von Hessen und Thüringen sollten dies beim Bund anregen, damit es schnell eine Lösung für berufstätige Eltern gibt, die nun am Wochenende gezwungen sind, Lösungen für die kommende Woche zu finden, so Rudolph und macht dabei auf die unterschiedlichen Realitäten in der Arbeitswelt aufmerksam: „Home Office-Regelungen gehen an den Realitäten vieler Beschäftigter vorbei. Unbezahlter Urlaub oder die Kinder mit auf Arbeit zu nehmen werden weder den Interessen der Beschäftigten noch den Bedürfnissen der Kinder gerecht. Ein Krisen-Elterngeld, finanziert aus Steuermitteln, wäre eine wirksame Möglichkeit, das Einkommen der Eltern zu schützen und gleichzeitig die familiären Erfordernisse zu bewältigen.“

 

 

Stadt Wiesbaden erlässt weitere Allgemeinverfügung bezüglich Veranstaltungen ab 150 Teilnehmern

Nachdem die Landeshauptstadt Wiesbaden heute bereits im Wege sogenannter Allgemeinverfügungen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, in geschlossenen Räumen und im Freien, untersagt hat sowie Vorschriften für die Quarantäne erlassen hat, sind nun im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 150 Teilnehmern im Stadtgebiet verboten worden. Die Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft und gilt bis einschließlich Freitag, 10. April.

 

Der Veranstaltungsbegriff ist weit gefasst: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Tanzveranstaltungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs- und Gesellschafterversammlungen.

 

Die Verfügung enthält eine Reihe von Ausnahmen für Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens, (Lebensmittelhandel, gastronomische Einrichtung zur Verabreichung von Speisen, etc.).

 

Im Übrigen dürfen öffentliche und private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 150 Teilnehmenden nur noch durchgeführt werden, wenn

- sämtliche Teilnehmenden namentlich mit einer ladungsfähigen Wohnanschrift lückenlos in einer Namensliste erfasst werden,
- die Namensliste für einen Zeitraum von vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorgehalten wird,
- die Namensliste auf Aufforderung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Wiesbaden ohne schuldhaftes Zögern an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden übermittelt wird,
- ein enger räumlicher Kontakt zwischen den Teilnehmenden ausgeschlossen wird,
- für eine ausreichende Belüftung der Veranstaltungsstätte gesorgt wird und
- die Veranstaltung aus objektiv nachvollziehbaren Gründen nicht verschoben werden kann.

 

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.


 

   

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